Praxis
Die Umgebung trägt entscheidend dazu bei, ob Sie sich entspannen können. Nur dann kann die Therapie zum Erfolg führen. Unsere Praxisräumlichkeiten sollen Ihnen genug Raum geben, um entscheidende Fortschritte machen zu können. In Kürze finden Sie hier einige Bilder, damit Sie das Therapeutikum bereits vor Ihrem Besuch kennenlernen können.
Information
- Unmittelbar vor der Praxis befinden sich Parkplätze und eine Bushaltestelle.
FAQ
Bestimmt haben Sie schon jetzt einige Fragen zur Therapie und Praxisorganisation bei uns. Hier haben wir Ihnen einige Informationen zusammengestellt:
Sollten Sie unsicher sein, ob eine Therapie erforderlich ist, können Sie sich trotzdem mit uns in Verbindung setzen. Gerne vereinbaren wir ein Beratungsgespräch mit Ihnen. Die Kosten hierfür müssen privat getragen werden.
Um einen Termin im Therapeutikum zu erhalten, rufen Sie uns gerne während der Öffnungszeiten an oder schreiben Sie eine E‑Mail. Sollten wir gerade in einer Behandlung sein und nicht ans Telefon gehen können, hinterlassen Sie uns eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter. In jedem Fall melden wir uns zeitnah bei Ihnen!
Sollten Sie einen Termin aus irgendeinem Grund nicht wahrnehmen können, müssen Sie spätestens 24 Stunden vorher absagen – telefonisch oder per E‑Mail. Ansonsten müssen wir Ihnen die Kosten für die Therapiestunde leider privat in Rechnung stellen.
Jede Therapie beginnt mit einem persönlichen Kennenlernen, einer ausführlichen Anamnese sowie einem Beratungsgespräch inklusive spezifischer Diagnostik. Im Anschluss daran besprechen wir den groben Therapieverlauf. Für diesen Ersttermin sollten Sie 45 – 60 Minuten Zeit einplanen.
In der Regel findet logopädische Therapie nur nach ärztlicher Verordnung statt. Dabei ist es in unserer Praxis unerheblich, ob Sie gesetzlich oder privat versichert sind. Falls Sie keine Verordnung Ihres behandelnden Arztes bekommen, können Sie die Therapiekosten auch selbst bezahlen.
Eine Verordnung können Sie bei diesen medizinischen Fachrichtungen erhalten:
- Allgemeinmedizin (Hausarzt)
- Innere Medizin
- Neurologie
- HNO / Phoniatrie
- Kieferorthopädie
- Psychiatrie
- Kinder- und Jugendmedizin
- Medizinische Fachzentren
Ab dem 18. Lebensjahr fällt für jede Verordnung eine Selbstbeteiligung an. Diese setzt sich aus 10 % des gesamten Verordnungswertes sowie einer Verordnungsgebühr von 10 Euro zusammen. In Ausnahmefällen können Sie von der Zuzahlung befreit werden. Informationen dazu erhalten Sie bei Ihrer Krankenkasse.
Sollte eine entsprechende Verordnung vorliegen, behandeln wir Sie auch zuhause. Sprechen Sie uns hierfür gerne an.
Weitere Informationen
Sie haben das gewünschte Thema nicht gefunden?
Dann rufen Sie uns gerne an oder nutzen Sie unser Kontaktformular.